Der Förderverein möchte Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Verwaltungskosten vermeiden. Deshalb wird ab dem Kalenderjahr 2019 nur noch eine Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigung ab einem Betrag von 200 EUR versendet.
Spenden bis 200 EUR können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit
– Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung
oder
– Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug)
beim Finanzamt eingereicht werden.